Nachfolgend eine Auflistung der geförderten Laboruntersuchungspakete.
Mit folgenden Laboren haben wir ein Abkommen:
- Steirische Imkerschule
- Institut Dr. Wagner Lebensmittelanalytik GMBH
Laborleistungen können nur noch mit einer Genehmigung seitens des VIVs, an die Steirische Imkerschule oder an das Institut Dr. Wagner gesendet werden. Die Genehmigung wird in Form einer Auftragsbestätigung den Imkern per Mail zugestellt.
Die Genehmigung kann lediglich über die Homepage des VIVs erwirkt werden. Pro Antrag nur eine Laborleistung möglich, bei mehreren Laborleistungen, müssen auch mehrere Anträge gestellt werden!
Ausgestellte Genehmigungen haben eine Gültigkeit von drei Wochen, bis dahin muss die jeweilige Probe beim Institut eingetroffen sein. Danach verliert diese ihre Gültigkeit.
Wann wird keine Genehmigung erteilt:
- Es liegt keine Mitgliedermeldung seitens des Vereins vor!
- Es liegt kein Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrages seitens des Vereins vor!
- Es liegt keine Völkermeldung seitens des Vereins vor!
- Anforderungen an die Imker/-innen sind nicht erfüllt!
Alle Imker/-innen, die eine geförderte Laborleistung in Anspruch nehmen wollen, müssen ein gültiges Hygieneseminar haben. Das Hygieneseminar hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und muss beim VIV hinterlegt sein.
Nur Hygieneschulungen die in Präsenz abgehalten oder moderierte Online-Schulungen sind dabei gültig.
Wer derzeit kein gültiges Hygieneseminar hat, verpflichtet sich die Hygieneschulung des VIVs im Herbst oder dem darauffolgenden Frühjahr nachzuholen und erreicht somit die Anforderung!
Daten haben wir nur ab 2019. Für Hygieneseminare, die vor 2019 gemacht wurden, muss das Zertifikat per Mail an den VIV geschickt werden. post@viv.at oder ernst.friedrich@viv.at
Aufgrund von starren Budgetvorgaben seitens des Landwirtschaftsministeriums, sind Laborleistungen gestaffelt und nur nach ordentlicher Völkermeldung möglich:
- Keine Völkermeldung keine Förderung möglich
- Völkermeldung 0 – keine Förderung (in besonderen Fällen auf vorherige Anfrage)
- Völkermeldung ein bis inklusive 15 Völker – eine Laborleistung
- Völkermeldung 16 bis inklusive 25 Völker – 2 Laborleistungen
- Völkermeldung 26 bis inklusive 50 Völker – 3 Laborleistungen
- Völkermeldung 51 bis inklusive 100 Völker – 4 Laborleistungen
- Völkermeldung 101 bis inklusive 150 Völker – 5 Laborleistungen
- Völkermeldung ab 151 bis inklusive xxx – 6 Laborleistungen
Das Budget für Laborleistungen für Vorarlberg beträgt 9.000 Euro – ist das Budget aufgebraucht, gibt es keine geförderten Laborleistungen in der aktuellen Förderperiode, seitens des VIVs.
Der Budgetzeitraum beginnt am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres. Ist das Budget nach den ersten 6 Monaten noch übermäßig gefüllt, so findet eine Evaluierung statt und es werden weitere Leistungen freigegeben.
Pakete
Das Paket ist umfasst folgende Untersuchungen:
- Zuckergehalt
Saccharose, Glucose, Fruktose
bei Waldhonig falls vorhanden Melezitose
Pauschalbetrag | Pro Untersuchung 65,20 |
EU-Förderung | 48,90 |
Selbstbehalt | 16,30 |
Kosten für Imker/-innen | 16,30 |
Zuständiges Labor: Steirische Imkerschule | ⇒ zum Formular |
Das Paket ist umfasst folgende Untersuchungen:
- Wassergehalt
- Leitfähigkeit
- pH-Wert
- Invertase, falls erforderlich Hydroxymethylfurfuralgehalt (HMF)
- Aussehen
- Sensorische Beurteilung (Fehlgeruch/Fehlgeschmack)
Pauschalbetrag | Pro Untersuchung 85,40 |
EU-Förderung | 64,05 |
Selbstbehalt | 21,35 |
Kosten für Imker/-innen | 21,35 |
Zuständiges Labor: Steirische Imkerschule | ⇒ zum Formular |
Die Untersuchung umfasst folgende Parameter:
- Wassergehalt
- Leitfähigkeit
- pH-Wert
Pauschalbetrag | Pro Untersuchung 45,10 |
EU-Förderung | 33,82 |
Selbstbehalt | 11,28 |
Kosten für Imker/-innen | 11,28 |
Zuständiges Labor: Steirische Imkerschule | ⇒ zum Formular |
Die Untersuchung umfasst folgenden Parameter:
- Hydroxymethylfurfuralgehalt im Honig und Bienenfutter.
- (HMF-Wert)
Pauschalbetrag | Pro Untersuchung 44,60 |
EU-Förderung | 33,45 |
Selbstbehalt | 11,15 |
Kosten für Imker/-innen | 11,15 |
Zuständiges Labor: Steirische Imkerschule | ⇒ zum Formular |
Pollen-Vollanalyse nach anerkannten akkreditierten Verfahren und Normen (wie z.B. DIN 10760).
Die Untersuchung umfasst folgende Parameter:
- Feststellung der Pollenhäufigkeit mit Angaben von Prozentwerten der Häufigkeit, mind. 500 ausgezählte Pollenkörner.
Pauschalbetrag | Pro Untersuchung 221,60 |
EU-Förderung | 166,20 |
Selbstbehalt | 55,40 |
Kosten für Imker/-innen | 55,40 |
Zuständiges Labor: Steirische Imkerschule | ⇒ zum Formular |
Die Untersuchung umfasst:
- die Analyse von zumindest einem Wirkstoff bzw. einer Wirkstoffgruppe (z.B. Streptomycin oder Sulfonamide oder Tetracycline oder Chloramphenicol, etc.)
- Anmerkung Steirische Imkerschule – Antibiotika – 2 Wirkstoffgruppen
Kosten | Pro Untersuchung 292,00 |
EU-Förderung | 114,00 |
Selbstbehalt | 178,00 |
Kosten für Imker/-innen | 178,00 |
Zuständiges Labor: Steirische Imkerschule | ⇒ zum Formular |
Rückstandsuntersuchungen von Honig und Wachs auf chemisch-synthetische Wirkstoffe von Varroaziden – insbesondere auch in Rahmen des Einstieges oder Umstieges in die biologische Bienenhaltung
Die Untersuchung umfasst:
- Analyse(n) zumindest auf Paradichlorbenzol, Amitraz, 2,4- Dimethylanilin, Brompropylat, Coumaphos, Fluvalinat, Flumethrin, Tetradifon und Acrinathrin.
Kosten | Pro Untersuchung 112,50 |
EU-Förderung | 90,00 |
Selbstbehalt | 22,50 |
Kosten für Imker/-innen | 22,50 |
Zuständiges Labor: Institut Dr. Wagner |
Rückstandsuntersuchungen von Honig und Wachs auf Amitraz.
Die Untersuchung umfasst:
- Analyse auf Amitraz
Pauschalbetrag | Pro Untersuchung 94,40 |
EU-Förderung | 70,80 |
Selbstbehalt | 23,60 |
Kosten für Imker/-innen | 23,60 |
Zuständiges Labor: Institut Dr. Wagner |
Rückstandsuntersuchungen von Honig und Wachs auf ätherische Öle.
Die Untersuchung umfasst:
- Analyse(n) zumindest auf Thymol
Pauschalbetrag | Pro Untersuchung 88,40 |
EU-Förderung | 66,30 |
Selbstbehalt | 22,10 |
Kosten für Imker/-innen | 22,10 |
Zuständiges Labor: Institut Dr. Wagner |
Mikrobiologische Laboruntersuchung zur Vorsorgeuntersuchung auf AFB
Zulässig sind nur mikrobiologische Laboruntersuchungen, bei denen die untersuchten Proben mittels Kultur auf Nährplatten angezüchtet werden und mit nachfolgenden Differenzierungsschritten auf den Erreger der AFB untersucht werden. Schnelltests (Selbstdiagnose-Kits) werden nicht gefördert.
Pauschalbetrag | Pro Untersuchung 57,10 |
EU-Förderung | 42,82 |
Selbstbehalt | 14,28 |
Kosten für Imker/-innen | 14,28 |
Zuständiges Labor: Steirische Imkerschule |
Laboruntersuchung des Abdampfrückstandes in Propolis-Lösungen.
Pauschalbetrag | Pro Untersuchung 23,60 |
EU-Förderung | 17,70 |
Selbstbehalt | 5,90 |
Kosten für Imker/-innen | 14,28 |
Zuständiges Labor: Steirische Imkerschule |