Da die Pandemie uns jetzt schon länger begleitet haben auch wir im neuen Vorstand ein Präventionskonzept von unserer neuen Schriftführerin, die zugleich auch unsere Covid-19 beauftragte ist, erstellen lassen.
Link zum Präventionskonzept des Vorarlberger Imkerverbands
Für Veranstaltungen ab einer gewissen Anzahl an Personen muss es eine Besucherregelung geben. Wir nummerieren die Sitzplätze und führen eine Liste mit den Personennamen. Die Liste wird nach 28 Tagen vernichtet. Sie darf auch nicht weitergegeben werden – außer auf Verlangen den Behörden.
Die VORARLBERGER Gesundheitsapp bietet viele Informatoinen auf einen Blick. Man kann sich stets über viele Dinge informieren!
Das Corona-Dashboard liefert neben dem aktuellen Zahlenmaterial auch Grafiken und Charts. Die zugrundeliegenden Daten werden täglich um 16 Uhr aktualisiert.
Wie können wir Menschen wieder in Kontakt bringen und dabei die Gesundheit aller Beteiligten schützen? Welche Reglungen gelten für Vereinsaktivitäten? Wie können wir diese umsetzen? Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Regelungen, Tipps und Empfehlungen. (Stand: 23.10.2020)
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden (COVID-19-Maßnahmenverordnung – COVID-19-MV)
StF: BGBl. II Nr. 197/2020
Fassung vom 05.02.2021
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