EU-Förderungen

Informationen vom VIV zu den EU-Förderungen

Sämtliche Förderungen für Imker/-innen und Vereine setzen eine Handy-Signatur oder eine ID/Austria voraus. Ohne die Digitale Signatur besteht keine Möglichkeit einen Förderantrag zu stellen.

Alle Förderungen müssen über die „Digitale Förderplattform“ (dfp) abgewickelt werden, der Einstieg dazu erfolgt über das EAMA-Portal https://eama.at/

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • VIS-Registrierung
  • Digitale Signatur oder ID-Austria
  • Registrierung bei eAMA
  • 5 neue Magazinbeuten
    • Mindesterfordernisse: Boden, zwei Zargen, Rähmchen und Deckel
    • Zulässige Beutenmaße: Zander, Einheitsmaß, Flachzarge, Breitwabe, Langstroth, Dadant und Zadant
  • 5 Kunstschwarme
  • 5 Reinzuchtköniginnen
  • Die fünf Bienenvölker müssen mindestens zwei Jahre geführt werden.
    • Völkerverluste sind zu ersetzen (Kontrolle über die VIS-Registrierung und VIS-Meldung)
    • Völkerveringerungen müssen innert 14 Tagen der AMA gemeldet werden.
  • Verbandsbeitritt darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
  • Das Alter von 50 Jahren darf nicht überschritten werden (bis ein Tag vor dem 51-zigsten Geburtstag)
  • Absolvierter Grundkurs mit 24 Bildungseinheiten (Basisgrundkurs)
  • VIS-Registrierungsauszug – Stammdatenblatt und die Meldung der Bienenvölker bei der Statistik Austria.

Es wird ein pauschaler Förderbetrag von € 875,00 gewährt!

Alle Voraussetzungen der Konventionellen Bienenhaltung und zusätzlich folgende Voraussetzungen:

  • Kurs zur Biologischen Bienenhaltung im Ausmaß von 8 Bildungseinheiten.
  • Vertragsmitgliedschaft bei einer anerkannten Biokontrollstelle.
  • Ankauf von rückstandsfreiem Wachs oder biologisch zertifiziertem Wachs für den Einstieg oder Umstieg in die biologische Bienenhaltung im Umstellungszeitraum (binnen 12 Monaten NACH Abschluss des Vertrages) tätigen.

Es wird ein pauschaler Förderbetrag von € 1.240,00 gewährt!

  • Der Einreichungsantrag muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingelangt sein!
  • Erst nach Bewilligung dürfen die Investionen getätigt werden!
  • Nach Bewilligung und Ankauf muss bis spätestens 31. Juli der Auszahlungsantrag gestellt werden!

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Digitale Signatur oder ID-Austria
  • Registrierung bei eAMA
  • VIS-Registrierung und Stammdatenauszug.
  • VIS-Auszug über die Völkermeldung und Standorte.
  • 5 Wirtschaftsvölker müssen im Bestand sein.
  • Aktueller Nachweis über die Verein-/Verbandsmitgliedschaft.
  • Rechnungen über die getätigten Investitionen.
  • Nachweis über die getätigten Zahlen.
  • Zeitpunkt der Zahlung muss innerhalb des aktuellen Förderjahres zwischen 1. August und 31. Juli liegen.
  • Mindestinvestiton – € 1.000,00
  • Maximalinvestittion – € 18.000,00
  • Nachweiß QP* oder ÖBGP**


Die Kleingeräteförderung kann jedes Jahr wieder beantrag werden!

QP = Qualitätsprogramm (Honiguntersuchung Paket 2)

ÖBGP = Österreichisches Bienengesundheitsprogramm (Teilnahmebestätigung
Varroaseminar / Bienenkrankheiten, nicht älter als 4 Jahre)

Es gelten mit ausnahmen die Regelungen und Mindestvoraussetzung wie für Imker/-innen!

Ausnahmen und Voraussetzungen:

  • Liste der Teilnehmenden Personen des Vereines.
  • Die Teilnehmenden Personen bewirtschaften zusammen 50 Wirtschaftsvölker.
  • Alle TN sind im VIS registriert und haben die aktuellen Meldungen gemacht.
  • Stammdaten und Völkeranzahlen vom VIS für alle Teilnehmenden.
  • Alle TN nehmen am QP oder ÖBGP teil.
  • Es muss eine Ansprechsperson für das Förderprojekt geben und namhaft gemacht werden.


Die Kleingeräteförderung kann jedes Jahr wieder beantrag werden!

  • Abfülltöpfe für Honig aus Edelstahl
  • Abkehrmaschine
  • Dampferzeuger
  • Edelstahlmobiliar im Abfüll- und Schleuderraum
  • Eichfähige Waagen, die zur Kontrolle der Füllmengen lt.
  • Fertigpackungsverordnung geeignet sind
  • Elektronische Systeme zur Trachtbeobachtung
  • Entdeckelungsgestell
  • Honigauftaugeräte
  • Honigrührgeräte (förderfähig sind ausschließlich Geräte, die zum Herstellen von Cremehonig und zum Honigmischen konstruiert wurden; nicht förderfähig sind Bohrmaschinen, Kraftmischer, Rührquirle (z.B. Rapido- bzw. Rasantrührer), Rührstationen, etc.)
  • Konduktometer
  • Lagergefäße für Honig aus Edelstahl
  • Refraktometer
  • Schleudern aus Edelstahl
  • Stockwaage
  • Transportgeräte zum körperschonenden Transport von Bienenvölkern,
  • Bienenfutter, Zargen etc.
  • Wachspressen zur Mittelwand Herstellung für den Eigengebrauch (nicht förderfähig sind industrielle Mittelwand-Fertigungsanlagen für den Wiederverkauf)
  • Wachsschmelzer
  • Der Einreichungsantrag muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingelangt sein!
  • Erst nach Bewilligung dürfen die Investionen getätigt werden!
  • Nach Bewilligung und Ankauf muss bis spätestens 31. Juli der Auszahlungsantrag gestellt werden!

Formulare und Nachweis

Formulare für die Durchführung einer Veranstaltung – Kurs, Vortrag und Schulungen