Anmeldung zum Infobrief: www.viv.at/newsletter
Sämtliche Förderungen für Imker/-innen und Vereine setzen eine Handy-Signatur oder eine ID/Austria voraus. Ohne die Digitale Signatur besteht keine Möglichkeit einen Förderantrag zu stellen.
Alle Förderungen müssen über die „Digitale Förderplattform“ (dfp) abgewickelt werden, der Einstieg dazu erfolgt über das EAMA-Portal https://eama.at/
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Es wird ein pauschaler Förderbetrag von € 875,00 gewährt!
Alle Voraussetzungen der Konventionellen Bienenhaltung und zusätzlich folgende Voraussetzungen:
Es wird ein pauschaler Förderbetrag von € 1.240,00 gewährt!
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Die Kleingeräteförderung kann jedes Jahr wieder beantrag werden!
QP = Qualitätsprogramm (Honiguntersuchung Paket 2)
ÖBGP = Österreichisches Bienengesundheitsprogramm (Teilnahmebestätigung
Varroaseminar / Bienenkrankheiten, nicht älter als 4 Jahre)
Es gelten mit ausnahmen die Regelungen und Mindestvoraussetzung wie für Imker/-innen!
Ausnahmen und Voraussetzungen:
Die Kleingeräteförderung kann jedes Jahr wieder beantrag werden!
Formulare für die Durchführung einer Veranstaltung – Kurs, Vortrag und Schulungen
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