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Nur wenn keine abgefallene Varroamilben von Ameisen und Ohrenschlüpfer vertragen werden, hat die Kontrolle der Bodenwindel auch einen Sinn. Wen es hier Probleme gibt, so kann hier sehr einfach Abhilfe geschaffen werden.
Benötigt wird eine Küchenrolle und einen Liter billiges Speiseöl.
Die benötigte Anzahl Blätter von der Küchenrolle abreißen und über Nacht in eine flache Wanne mit Speiseöl legen. Diese Blätter am nächsten Tag auf die Bodenwindel legen und mit einem Gitterrahmen schützen. Im Sommer mindestens 3 Tag – maximal 7 Tage im Volk belassen, den Varroaabfall durch die Anzahl der Tage teilen – das Ergebnis zeigt den Befallsgrad der Varroa im Volk an.
Wurde im Juni oder Juli der tägliche Abfall von 10 Varroa und mehr in einem Volk erreicht, so hat eine sofortige Varroabekämpfung zu erfolgen.
Mit dem Drohnenbrutschneiden im April – Mai und Juni kann ca. ein Drittel der Varroa vorzeitig aus den Völkern entfernt werden.
Sind verkrüppelte und Flügellose Jungbienen am Flugloch sichtbar oder wurde die Schadschwelle erreicht, so müssen alle verdeckelten Brutwaben entnommen werden. Die Bienen bleiben beim Trachtvolk und der Leerraum wird durch leere oder geschleuderte Waben ersetzt, die Königin kann weiter Eier legen und es ist mit keinem Ertragsverlust zu rechnen. Mit diesem Eingriff kann die bevorstehende Tracht noch voll genutzt werden und das Volk wird hiermit von 80% der Varroamilben befreit.
Diese Brutwaben können noch in einem Brutableger der von 3 bis 4 Völkern diese aufnimmt, auf einem Außenstand aufgestellt werden.
Bei offenem Gitterboden, geschlossenem Flugloch 2 Tage stehen lassen, wenn noch genügend Restfutter in den Wabenrändern vorhanden ist. Am dritten Tag bei kleinem Flugloch fliegen lassen und nach 14 Tagen die Nachschaffungszellen entfernen und die Bienen mit Milchsäure besprühen, Oxalsäure träufeln oder mit Bienenwohl träufeln – behandeln.
Diese Bienen können noch zur Bildung von Kunstschwärmen mit einer begatteten Jungkönigin verwendet werden.
Der Reinvasionsdruck der Varroa nimmt im Herbst stark zu und es ist auch hier eine vermehrte Kontrolle der Bodenwindel sehr wichtig. Werden nach der Sommerbehandlung im September wieder mehr als 2 Varroa pro Tag Abfall gezählt, so hat eine weitere Behandlung unbedingt sofort zu erfolgen. Der Imker soll jedoch nur dem betroffenen Volk eine weitere Behandlung geben.
Diese hat unbedingt zu erfolgen und kann in der Brutlosenzeit vom 20. Oktober bis 31. Jänner des Folgejahres durchgeführt werden. Es sollte auch hier auf eine flächendeckende Behandlung im Vereinsgebiet geachtet werden.
Nach Frosttagen und dann ab dem 21 Tagen kann im November oder Dezember mit Brutfreiheit gerechnet werden.
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