Bienensachverständige

Bienensachvertändige für Seuchen - BSV

Unsere Bienensachverständige sind direkte Ansprechpersonen zum Amtstierarzt in den Bezirken Bregenz, Dornbirn und Feldkirch, Bludenz. Sie haben die Aufgabe den Amtstierarzt bei den Anzeigepflichtigen Bienenkrankheiten zu unterstützen. Nicht nur die Kontrollen bei der AFB Seuche ist ihre Hauptaufgabe, auch ein Vergiftungsverdacht bei den Bienen muss von Ihnen bearbeitet werden.

Jeder Imker, Tierarzt, Bienenwart, BSV ist dazu verpflichtet, wenn Sie bei einem Bienenstand verdächtige Brut oder anderes verdächtiges Getier sehen und dadurch den Verdacht haben, dass eine Anzeigepflichtige Bienenkrankheit vorliegt, so haben Sie unverzüglich den Amtstierarzt zu verständigen (Anzeige bei der Behörde) die Bezirkshauptmannschaft.

Ein BSV wird vom Amtstierarzt beauftragt, den betroffenen Bienenstand aufzusuchen und alle Völker des Bienenstandes zu kontrollieren und verdächtiges Material (Brutwabenstück, Käfer, Raupen, Eier, Milben, usw.) sicher zu stellen und das Material wird über den Amtsarzt, an ein Untersuchungslabor gesandt. Richtlinie für Anzeigepflichtige Bienenkrankheiten beachten!

Bei AFB Bestätigung durch das Labor, wird von der BH eine AFB Sperrzone eingerichtet, aus diesem Bereich darf mit keinen Völkern heraus gewandert werden und das Wandern mit Bienenvölkern in die Sperrzone ist verboten. Es werden mehrere BSV beauftragt, die Bienenvölker in der AFB Sperrzone zu kontrollieren, dies sollte in Zeit von der Sanierung des betroffenen Bienenstandes bis zur Abschlusskontrolle dieses Standes erfolgen. Diese Zeit beträgt mindestens 2 Monate von der Sanierung bis zur Aufhebung des Bescheides. Eine kürzere Zeit der AFB Sperre kann nur bei der Auflösung des befallenen Bienenstandes mit vollständiger Vernichtung aller Bienenvölker und der gründlichen Reinigung der Beuten und Gerätschaften. Auch die Bienenstände in der Sperrzone müssen kontrolliert sein und es darf kein weiterer AFB Fall aufgetreten sein.

Einen festgestellten AFB Fall nach Ende August, kann erst im nächsten Frühjahr saniert werden, das befallene Volk sollte jedoch sofort abgetötet werden. Die Kontrolle der Völker in der Sperrzone kann noch bis Ende Oktober, solange noch auslaufende Brut vorhanden ist, erfolgen. Dies hilft, dass im Frühjahr schon zeitig die Aufhebung der Sperrzone erfolgen kann, abhängig von der Zeit die zur Sanierung und Abschlusskontrolle benötigt wird.

Der BSV ist befangen, wenn er eine verwandte Imkerin bzw. einen Imker, Imkerkollegen im gleichen Verein, in seinem Bereich wo auch Er seine Bienenvölker aufgestellt hat, kontrollieren soll. Hier kann er sich jedoch als Helfer und Mitarbeiter zur Sanierung des betroffenen Bienenstandes betätigen. Die Sanierung seines Bienenstandes bei AFB Befund obliegt dem Imker- Imkerin, es kann jedoch ein BSV beigezogen werden, die Kosten für diese Tätigkeit müssen vom Imker selbst beglichen werden.

Der Bienensachverständige wird aktiv, wenn beim Amtstierarzt eine Meldung über eine anzeigepflichtige Krankheit eingelangt ist und er eine Erhebung durchführen soll. Wenn eine AFB Sperrzonenkontrolle bei allen Imkern im Radius von 3 Km erfolgen soll und wenn bei einem sanierten Bienenstand noch die Abschlusskontrolle erfolgen muss, damit der Sperrkreis auch wieder aufgehoben werden kann.

Es dürfen sich nur der Imker, der BSV, der Amtstierarzt und ein unterwiesener Helfer oder Helferin auf dem betroffenen Bienenstand sich aufhalten.

Bienensachvertändige der Bezirkshauptmannschaften

BH Bludenz

für Montafon

BH Bregenz

für Bregenzerwald

BH Dornbirn

BH Feldkirch

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