Bienenwarte

Informationen über die Tätigkeiten eines Bienenwartes bzw. einer Bienenwartin

Allgemeines

Bienenwarte und Bienenwartinnen sind die Personen, die mit den Imker/-innen vor Ort, im eigenen Verein, aber auch zu den Nachbarvereinen sehr viel Kontakt halten. Das Bienenwartewesen ist somit ein wichtiger Bestandteil zur Gesunderhaltung unserer Bienen in Vorarlberg.

Jeder Verein sollte einen Vereinsbienenwart oder eine Vereinsbienenwartin haben. Je nach Größe des Vereins, einen oder mehrere Bienenwarte bzw. Bienenwartinnen.

  • Der/die Vereinsbienenwart/-in ist die Ansprechperson für den Vorarlberger Imkerverband (VIV).
  • Der/die Vereinsbienenwart/-in kann auch die Erhebung der Völkerzahlen der Ein- und Auswinterung übernehmen. 

Aufgaben einer Bienenwartin oder eines Bienenwartes

  • Untersuchung von Bienenvölkern vor Ort
  • Standkontrollen bei Königinnenzüchter/-innen und Wanderimker/-innen
  • Erstellung von Gesundheitszeugnissen
  • Brut- und Bienenkrankheiten erkennen
  • Beratung vor Ort bei den Imkern und auch im Verein
  • Varroabekämpfung vor Ort (nur bei besonderen Gegebenheiten)
  • Erhebung der Einwinterungszahlen (Vereinsbienenwart/-in)
  • Erhebung der Auswinterungszahlen (Vereinsbienenwart/-in)

Gesundheitszeugnisse erstellen

Bienenwarte und Bienenwartinnen erstellen anhand der Untersuchten Völker vor Ort ein Gesundheitszeugnis aus.

  • Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von maximal 6 Monaten.
  • Das Original wird den Imker/-innen überlassen.
  • Eine erstellte Kopie des Gesundheitszeugnisses behält der/die Bienenwart/-in und übergibt diese an die zuständige Stelle im VIV.

Kosten

  • Der größere Teil der Kosten übernimmt der VIV
  • Einen Selbstbehalt von 1nem Euro pro Untersuchtes Bienenvolk kassiert der/die Bienenwart/-in vor Ort bei dem/der Imker/-in.

Die Rolle der Imker/-innen

Imker/-innen die mit Ihren Bienen Wandern oder einen anderen Standplatz aufsuchen ist es möglich, aus dem Gesundheitszeugnis eine Wandermeldung zu machen.

Auf dem Gesundheitszeugnis sind folgende Eintragungen zu machen:

  • Wanderplatz bzw. neuer Standort (Grundparzelle oder Koordinaten)
  • Zeitspanne der Wanderung
  • Anzahl der Bienenvölker

Pflichten der Imker/-innen

  • 10 Tage vor der Verstellung der Bienenvölker muss die Wandermeldung an den Verein gesendet werden, dessen Gebiet es betrifft.
  • Zeitgleich wird die Wandermeldung an den Landesgesundheitsreferent gesendet.
    • Der Versand erfolgt optimalerweise per E-Mail, per SMS oder Whats-App, kann aber auch per Post erfolgen!

Achtung! Es darf nicht gleich gewandert werden!

Ist das Wandergebiet gesperrt, so erhält der/die Imker/-in innerhalb von 7 Tagen eine Verständigung über die Sperre des Gebietes. Es darf weder hingewandert noch aus dem Gebiet herausgewandert werden!

Der/die Imker/-in wird per Telefon verständigt!

Varroabekämpfung

Unter gewissen Umständen oder Voraussetzungen kann der/die Bienenwart/-in auch zur Varraobekämpfung bei älteren Imker/-innen oder bei Neueinsteiger/-innen die diese Aufgabe nicht mehr selbst oder noch nicht den Umgang mit den Behandlungsmitteln erlernt haben, erledigen können. Für diese Tätigkeit kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Es wird damit eine Flächendeckende Bekämpfung der Varroa ermöglicht.

Um die Gefahren bei der Restentmilbung durch das Mittel Oxalsäure verdampfen zu minimieren, kann diese Aufgabe an die geschulten und mit Schutzkleidung ausgestattete Bienenwart/in beauftragt werden. Auch hier ist ein Selbstbehalt des, der Imkers/in mit 1nem Euro pro Bienenvolk zu leisten, diese Aufgabe erfolgt in den Monaten November u. Dezember. Die Abrechnung muss bis Ende Jänner des Folgejahres erfolgen.

Ausbildung

Neuer „Lehrgang für Bienenwarte und Bienenwartinnen“

Für zukünftige Bienenwarte und Bienenwartinnen bietet der Vorarlberger Imkerverband einen neuen Lehrgang an. Die Ausbildung wurde evaluiert und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Da die Aufgaben der Bienenwarte bzw. der Bienenwartinnen sehr vielfältig sind, braucht es gewisse Voraussetzungen.

Zulassungsvoraussetzung

  • Der örtliche Verein unterstützt die Zulassung zur Ausbildung. Nur der Verein kann Imker/-innen zur Ausbildung anmelden!
  • VIV-gültiges Hygieneseminar
  • Gültiges Varroaseminar (kann nachgeholt werden)
  • Mindestens 5 Jahre Imker/-in
  • Durchschnittliche Bewirtschaftung von 8 Bienenvölkern

Dauer des Lehrgangs

Die Dauer des Lehrgangs erstreckt sich auf 4 bzw. 5 Abende plus Prüfung und Einladung zum Mittagessen.

  • 1. Abend (Donnerstag, 23.01.2025) — Brutkrankheiten
  • 2. Abend (Donnerstag, 20.02.2025) — Bienenkrankheiten
  • 3. Abend (Donnerstag, 20.03.2025) — Vespa velutina, Beutenkäfer und Tropilaelaps-Milbe
  • 4. Abend (Donnerstag, 10.04.2025) — Organisation
  • 5. Abend — Varroaschulung (wird nur bei Bedarf durchgeführt)
  • 6. Vormittag (Samstag, 26.04.2025) — Prüfung und Einladung zum Mittagessen 

Anmeldung

Zu dieser Ausbildung kannst du dich nur über deinen Verein anmelden. Setze dich mit deiner Obfrau oder deinem Obmann in Verbindung!

Mit Besten Grüßen
WL Helmut Graf
Landesgesundheitsreferent

Bezirksbienenwarte in Vorarlberg

Bei Wanderung, Zucht oder Verkauf von Bienenvölkern, oder wenn du Anzeichen von Krankheiten bei deinen Bienen festgestellt hast, so wende dich bitte an den Bezirksbienenwart in deiner Region.

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Bezirksbienenwart Bregenzerwald

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