Bienenwarte und Bienenwartinnen sind die Personen, die mit den Imker/-innen vor Ort, im eigenen Verein, aber auch zu den Nachbarvereinen sehr viel Kontakt halten. Das Bienenwartewesen ist somit ein wichtiger Bestandteil zur Gesunderhaltung unserer Bienen in Vorarlberg.
Jeder Verein sollte einen Vereinsbienenwart oder eine Vereinsbienenwartin haben. Je nach Größe des Vereins, einen oder mehrere Bienenwarte bzw. Bienenwartinnen.
Bienenwarte und Bienenwartinnen erstellen anhand der Untersuchten Völker vor Ort ein Gesundheitszeugnis aus.
Imker/-innen die mit Ihren Bienen Wandern oder einen anderen Standplatz aufsuchen ist es möglich, aus dem Gesundheitszeugnis eine Wandermeldung zu machen.
Auf dem Gesundheitszeugnis sind folgende Eintragungen zu machen:
Achtung! Es darf nicht gleich gewandert werden!
Ist das Wandergebiet gesperrt, so erhält der/die Imker/-in innerhalb von 7 Tagen eine Verständigung über die Sperre des Gebietes. Es darf weder hingewandert noch aus dem Gebiet herausgewandert werden!
Der/die Imker/-in wird per Telefon verständigt!
Unter gewissen Umständen oder Voraussetzungen kann der/die Bienenwart/-in auch zur Varraobekämpfung bei älteren Imker/-innen oder bei Neueinsteiger/-innen die diese Aufgabe nicht mehr selbst oder noch nicht den Umgang mit den Behandlungsmitteln erlernt haben, erledigen können. Für diese Tätigkeit kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Es wird damit eine Flächendeckende Bekämpfung der Varroa ermöglicht.
Um die Gefahren bei der Restentmilbung durch das Mittel Oxalsäure verdampfen zu minimieren, kann diese Aufgabe an die geschulten und mit Schutzkleidung ausgestattete Bienenwart/in beauftragt werden. Auch hier ist ein Selbstbehalt des, der Imkers/in mit 1nem Euro pro Bienenvolk zu leisten, diese Aufgabe erfolgt in den Monaten November u. Dezember. Die Abrechnung muss bis Ende Jänner des Folgejahres erfolgen.
Für zukünftige Bienenwarte und Bienenwartinnen bietet der Vorarlberger Imkerverband einen neuen Lehrgang an. Die Ausbildung wurde evaluiert und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Da die Aufgaben der Bienenwarte bzw. der Bienenwartinnen sehr vielfältig sind, braucht es gewisse Voraussetzungen.
Die Dauer des Lehrgangs erstreckt sich auf 4 bzw. 5 Abende plus Prüfung und Einladung zum Mittagessen.
Zu dieser Ausbildung kannst du dich nur über deinen Verein anmelden. Setze dich mit deiner Obfrau oder deinem Obmann in Verbindung!
Mit Besten Grüßen
WL Helmut Graf
Landesgesundheitsreferent
Bei Wanderung, Zucht oder Verkauf von Bienenvölkern, oder wenn du Anzeichen von Krankheiten bei deinen Bienen festgestellt hast, so wende dich bitte an den Bezirksbienenwart in deiner Region.