Richtlinien Förderung – Bienenvolk Kostenersatz

Übereinkommen

Bei der Förderung, Kostenersatz für ein Bienenvolk, handelt es sich um eine Landesförderung. Die Verrechnung und auch die Auszahlung findet durch den Vorarlberger Imkerverband statt. Die Richtlinien zu den Anforderungen sind einzuhalten!

Regeln und Fristen

Der/die Antragsteller/-in

Anlagen

Inhalt

  • VIS-Stammdatenausdruck
    • Der VIS-Stammdatenausdruck muss über den Bereich
      „Upload – VIS-Stammdatenausdruck“ mitgeschickt werden!
  • Rechnung über den Kauf eines Bienenvolkes
    • Für das zu fördernde Bienenvolk muss eine Rechnung vorhanden sein!
    • Das Bienenvolk das nicht schon über eine andere Förderstelle bzw. eine andere Förderaktion gefördert worden sein – eine Doppelförderung ist nicht zugelassen!
    • Die Rechnungskopie muss im Bereich
      „Upload – Rechnungskopie“ mitgeschickt werden!
  • Zahlungsbestätigung der Rechnung
    • Die Zahlungsbestätigung muss im
      Bereich „Upload – Zahlungsbestätigung“ mitgeschickt werden!

Formular

Downloads

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