Richtlinien Förderung – Bienenvolk Kostenersatz
Übereinkommen
Bei der Förderung, Kostenersatz für ein Bienenvolk, handelt es sich um eine Landesförderung. Die Verrechnung und auch die Auszahlung findet durch den Vorarlberger Imkerverband statt. Die Richtlinien zu den Anforderungen sind einzuhalten!
Regeln und Fristen
- Das geförderte Bienenvolk muss mindestens für zwei Jahre gehalten werden, bei Verlust muss ein Ersatz besorgt werden!
- Das Ansuchen kann nur über das Webformular des VIVs gestellt werden! https://viv.at/nif
- Das Ansuchen muss vollständig ausgefüllt sein!
- Einreichung bis spätestens Oktober des selben Jahres.
Der/die Antragsteller/-in
- Muss aktives Mitglied eines vom VIV anerkannten Bienenzucht- oder Imkerverein!
- Das Ersteintrittsjahr, darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen!
- Muss eine auf sie lautende VIS-Nummer haben!
- Muss den Grundkurs des Vorarlberger Imkerverbandes besucht haben, insbesondere die auf dem Antrag abgefragten Kurseinheiten!
- Der Grundkurs des VIVs darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen!
Anlagen
Inhalt
- VIS-Stammdatenausdruck
- Der VIS-Stammdatenausdruck muss über den Bereich
„Upload – VIS-Stammdatenausdruck“ mitgeschickt werden!
- Der VIS-Stammdatenausdruck muss über den Bereich
- Rechnung über den Kauf eines Bienenvolkes
- Für das zu fördernde Bienenvolk muss eine Rechnung vorhanden sein!
- Das Bienenvolk das nicht schon über eine andere Förderstelle bzw. eine andere Förderaktion gefördert worden sein – eine Doppelförderung ist nicht zugelassen!
- Die Rechnungskopie muss im Bereich
„Upload – Rechnungskopie“ mitgeschickt werden!
- Zahlungsbestätigung der Rechnung
- Die Zahlungsbestätigung muss im
Bereich „Upload – Zahlungsbestätigung“ mitgeschickt werden!
- Die Zahlungsbestätigung muss im
Formular
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